Ein erfreulich deutliches – und überraschendes – Resultat
Ein erfreulich deutliches – und überraschendes – Resultat
Eine kürzlich vom ZAAVV auf Telegram durchgeführte Umfrage, ob der Staat Menschenleben opfern dürfe, ergab ein klares Resultat. Fast 28'000 Personen stimmten wie folgt:
Dieses Ergebnis ist auch überraschend, denn 2016 ergab ein TV-Experiment ein ganz anderes Bild:
Ein Theaterstück des Autors und Strafverteidigers Ferdinand von Schirach sowie eine darauf aufbauende Fernsehverfilmung ging der Frage nach, ob man eine Passagiermaschine mit 164 Menschen an Bord abschießen dürfe, um 70.000 Leute zu retten.
Ein Flugzeug, so das fiktive Szenario, war von islamistischen Terroristen entführt worden, die entschlossen schienen, es in ein voll besetztes Münchener Fußballstadion abstürzen zu lassen. Als es nicht gelingt, das entführte Flugzeug abzudrängen, entscheidet sich ein Bundeswehrmajor auf eigene Faust zum Abschuss.
Richter: «Sie haben gegen den ausdrücklichen Befehl Ihres Vorgesetzten gehandelt.»
Koch: «Ja, das habe ich.»
Richter: «Warum?»
Koch: «Weil ich es für richtig gehalten habe. Ich habe es nicht fertiggebracht, 70.000 Menschen sterben zu lassen.»
Darf sich ein Einzelner oder auch der Staat anmaßen, eine solche Abwägung vorzunehmen? Darf er morden [und/oder Tote in Kauf nehmen], um noch mehr Tote zu verhindern?
Mit einer Mehrheit von 86,9 Prozent entschieden sich eine unbekannte Zahl der Zuschauer in Deutschland im Rahmen der Abstimmung im Anschluss des Films für einen Freispruch des für den Abschuss verantwortlichen Piloten, 13,1 Prozent stimmten für einen Schuldspruch. Allerdings gab es hierbei technische Probleme: Die Internetseite war schwer erreichbar und die beiden Telefonnummern meist besetzt.[5] In Österreich stimmten Zuschauer ebenfalls mit 86,9 Prozent für einen Freispruch. In der Schweiz wurde der Pilot von 84 Prozent der Abstimmenden freigesprochen.
Dezidiert anderer Meinung ist das Verfassungsgericht: Menschenleben dürfen in keinem Fall gegen Menschenleben aufgewogen werden, denn «die Würde des Menschen ist unantastbar».
Über dieses kategorische Verbot setzte sich der Bundestag 2005 hinweg, indem er im Luftsicherheitsgesetz eine Abschussermächtigung verankerte. Ähnlich wie beim angestrebten Impfzwang maßten sich Politiker also das Recht an, eine Wertung von Menschenleben vorzunehmen. Sie waren bereit, Menschen zu opfern, und andere Menschen zu retten.
Die beiden FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch reichten eine Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz ein, die das Bundesverfassungsgericht guthieß. Wörtlich führte es dabei aus: «Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.»
Die Parallelen zum Impfzwang sind offensichtlich. Darum fordert das ZAAVV eine entsprechende juristische Beurteilung. Wer der Impfpflicht zustimmte, tastete die Menschenwürde nicht nur an, er war bereit, sie zu verletzen.
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