Medienmitteilung: Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht
Medienmitteilung Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht
Wir stehen an einem entscheidenden Punkt, an dem die Wahrung der Menschenrechte und die Integrität unserer demokratischen Institutionen auf dem Spiel stehen. Im Folgenden findet ihr unsere offizielle Medienmitteilung zur bevorstehenden Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht. Dies ist ein entscheidender Moment, und wir möchten, dass ihr alle Details kennt.
Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!
Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) und verbündete Organisationen reichen am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen ein gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr beitrugen und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig machten. Die Anzeigen werden am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht und vor Ort im Rahmen einer grossen Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die vom Grundgesetz – in Artikel 1 – für unantastbar erklärte «Würde des Menschen» verbietet jegliches Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat. Es ist darum unerheblich, wie viele Menschenleben durch die verschiedenen Massnahmen möglicherweise gerettet wurden. Der Staat darf keine generell-abstrakten Normen erlassen, wenn er dabei auch nur in Betracht zieht, dass durch deren Umsetzung Menschen an Leib und Leben zu Schaden kommen werden.
Dass dieses Verbot kategorisch ist, also keine Ausnahmen zulässt, haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach unmissverständlich klargemacht: So urteilte das BVerfG etwa im Fall «Gäfgen», dass «Methoden, die die Freiheit der Willensentschließung nach § 136 a StPO beeinträchtigen, verboten sind, weil sie gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz) verstoßen. Der EGMR fügte im gleichen Zusammenhang an, dass «unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat [eine Verletzung der Menschenwürde eines Einzelnen] nicht gerechtfertigt werden» könne. (EGMR Nr. 22978/05 (Große Kammer) - Urteil vom 1. Juni 2010 (Gäfgen vs. Deutschland)
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05: «Die Ermächtigung der Streitkräfte durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.» Die Diskussion um das TV-Experiment «Terror» zeigten damals, warum solche Entscheide mit gutem Grund dem demokratischen Diskurs entzogen sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Punkt. Wer sie als Repräsentant des Staates antastet, bewegt sich ausserhalb des Grundgesetzes und gehört bestraft.
Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr haben diejenigen, die diesem Gesetz oder Befehl zugestimmt haben, oder dies juristisch nicht verhindert haben, den systematischen und ausgedehnten Tod eines Teils der Zivilbevölkerung, die dieser Pflicht unterworfen waren und teilweise noch immer sind, billigend in Kauf genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über die einrichtungsbezogene Impfflicht klargestellt (Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 225), dass das Paul-Ehrlich-Institut im Jahr 2021 bei 78 Verdachtsmeldungen, die einen Todesfall betrafen, einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet hat. Eine Abwägung Leben gegen Leben steht aber gerade außerhalb des Werterahmens einer zivilisierten Gesellschaft und ist somit sowohl einer Beschlussfassung durch ein Parlament als auch einer Erlaubnis durch damit befasste Gerichte entzogen. Sowohl das Völkerstrafgesetzbuch als auch das Internationale Römische Statut stellen das staatliche Abweichen von diesem Werterahmen bewusst und ausdrücklich unter Strafe.
Es geht mit dieser Strafanzeige nicht nur um die Verfolgung und Durchsetzung juristischer Ansprüche im engeren Sinn. Mindestens so wichtig ist das damit verbundene Anstossen einer Diskussion in Medien und Öffentlichkeit, um eine Wiederholung ähnlicher Verbrechen gegen die Rechte und Freiheiten der Menschen zu verhindern.
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