ZAAVV | Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg
Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat am 23. September 2020 einen Untersuchungsausschuss zur„Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.
Der Ausschuss soll umfassend aufklären, ob das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ geeignet, erforderlich und angemessen waren.
Er soll insbesondere klären,
- a) ob und inwieweit es dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Infektionskrankheit COVID-19 und deren negative Einwirkung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung zu minimieren und
- b) ob es bessere Alternativen zum Regierungshandeln gab.
Weiterführende Informationen:
- Das RKI vor dem Brandenburger Untersuchungsausschuss
- Interview mit Ralf Ludwig bei Kontrafunk zum Untersuchungsausschuss
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