Pressemitteilung ZAAVV | zur namentlichen Abstimmung im Bundestag am 12. Mai 2023 über den Pandemievertrag der WHO
Pressemitteilung
ZAAVV-Presseerklärung zur namentlichen Abstimmung im Bundestag am 12. Mai 2023 über den Pandemievertrag der WHO
Am 12. Mai stimmten im deutschen Bundestag 497 von 736 Abgeordneten für den Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP: „75 Jahre WHO - Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation“.
Der Antrag soll gemäß der Drucksache 20/6712 die globale Rolle der WHO stärken, sie finanziell besser ausstatten, die internationalen Gesundheitsvorschriften anpassen und vor allem den sog. Pandemie-Vertrag legalisieren, der der Organisation weitestgehende Verfügungshoheit in den Mitgliedsstaaten über Parlamente und demokratische Strukturen gewährt. Pandemien können dann einfach ausgerufen werden.
Was in der Politik für den Bürger nach einer guten Sache klingt, muss alleine schon deswegen intensiv hinterfragt werden und so auch die Rolle der WHO in den letzten Jahren, vielleicht sogar Jahrzehnten.
Die Änderung der Definition einer Pandemie im Mai 2009 und die Verwendung des Drosten-PCR-Tests, der als alleiniges Mittel zur Feststellung einer Infektion nicht geeignet ist, ermöglichten die Ausrufung der sog. Corona-Pandemie.
Hohe Spendenbeiträge an die Weltgesundheitsorganisation durch NGOs wie z. B. die „Bill und Melinda Gates Stiftung“ sowie den „Wellcome Trust“ lassen vermuten, dass Entscheidungen vor und während der sog. Pandemie an vielen Fakten vorbei und zugunsten von „Big Pharma“ beeinflusst wurden.
Zudem belegt die globale Aufarbeitung der letzten drei Jahre, dass viele der vermeintlichen Corona-Patienten falsch behandelt wurden. Entsprechende, finanzielle Anreize für Ärzte, Krankenhäuser und Altersheime lassen vermuten, dass dies in dieser Menge und nahezu global nicht zufällig passierte, zumal es entsprechende Empfehlungen zur Behandlung von „Covid-19“ von der WHO gab.
Zusätzlich belegen auch die Recherchen von „Project Veritas“ aus den USA, dass es sich mit der sog. Impfung entgegen aller Dementi, auch durch die WHO, doch um einen experimentellen mRNA-Stoff handelte und immer noch handelt.
Denn so war sich Pfizer beim damaligen Zeitpunkt z. B. der Risiken der Spitze auf die Fruchtbarkeit von Frauen bewusst, während sie eine Wirkung zur Verhinderung des Ausbruchs und zur Verbreitung von Covid nicht sicher feststellen konnten.
Die WHO ist in der augenscheinlichen Pandemie ihrer ureigenen Rolle (Präambel der Verfassung der WHO 1948) also nicht gerecht geworden.
Das ZAAVV – Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit – vertritt die Position, dass die WHO unter diesen Aspekten und aufgrund anderer, zahlreicher Fragezeichen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in der Position ist, noch mehr Macht einzufordern oder gar zu erhalten.
Vielmehr muss die Organisation, die in diesem Jahr ihr 75-jähriges Jubiläum feiert, neu besetzt, und ihre Entscheidungen und Einflussnahme innerhalb der letzten Jahre müssen von einer unabhängigen Kommission aufgearbeitet werden.
Es muss wieder gewährleistet sein, dass die WHO als Unterorganisation der UN der Gesundheit der Bürger ihrer Mitgliedstaaten dient, und nicht den Interessen der globalen Pharmaindustrie. Zusätzlich muss sie sich wieder zu den Verfassungen ihrer Mitgliedsländer bekennen, deren Souverän deren Bürger darstellen.
Ohne diese Aufarbeitung und Rückbesinnung zu Demokratie und Menschenrechten gliche eine Erweiterung der Macht der Weltgesundheitsorganisation einer willkürlichen und fahrlässigen Gefährdung der Gesundheit unserer Bürger in Deutschland.
Das ZAAVV und seine 900 Mitglieder gehen sogar einen Schritt weiter und empfehlen, dass Deutschland seine Mitgliedschaft bis zum Ende dieser Aufarbeitung aussetzen sollte.
Das würde den Druck in positivem Sinne erhöhen und die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit unterstreichen, denn zur weltweiten von der WHO gelenkten Corona-Politik stehen große Vorwürfe im Raum: Verbrechen gegen die Menschheit und Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.
Der WHO und ihrer zukünftigen Zusammenarbeit mit Deutschland würde es sicherlich gut tun, diese Vorwürfe kompetent aus dem Weg zu räumen.
Das ZAAVV mit seinen zahlreichen Wissenschaftlern und Rechtsanwälten ist gerne bereit, seine Expertise für diese Klärung zur Verfügung zu stellen. Als Mandant für die gesundheitlichen Opfer der sog. Pandemie blickt die ehrenamtliche und europaweit vernetzte Organisation auf eine breite Palette an Fakten, Daten und Fällen, die zur Aufarbeitung beitragen würden.
Gründungsmitglied und Rechtsanwalt, Ralf Ludwig, möchte außerdem allen Abgeordneten, die gegen diesen Antrag gestimmt haben, nicht nur die Einladung aussprechen, Fördermitglied des ZAAVV zu werden, sondern ausdrücklich dazu auffordern, das Zentrum bei jeglicher Aufarbeitung der gesundheitlichen Folgen der sog. Pandemie zu nutzen.
In diesem Sinne wird das ZAAVV vom 9. bis 11. Juni 2023 auch seinen ersten gemeinsamen Aufarbeitungskongress in der Nähe von Frankfurt am Main veranstalten, um als Zivilgesellschaft diese Aufarbeitung voranzutreiben, die ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hätte leisten sollen.
Quellen und Verweise:
Presserklärung als PDF öffnen und herunterladen
https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006712.pdf
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=851
Kontakt:
Evelyn Naupert
Dr. Alexander Christ
Pressesprecher
+49 171 5666622
Alle Informationen, wie Sie ZAAVV-Fördermitglied werden können, finden Sie unter folgendem Link: https://www.vfamds.org/