
Corona-Lockdown in Spanien verfassungswidrig
Corona Lockdown in Spanien war verfassungswidrig
Mit der Frage, ob die im vergangenen Frühjahr im Eiltempo verhängten Corona-Maßnahmen samt Ausgangssperre rechtmäßig waren, hat sich jetzt das Verfassungsgericht in Spanien beschäftigt.
In seinem Urteil kommt es zum Ergebnis, dass die Regierung rund um Ministerpräsident Sánchez die Grundrechte der Spanier zu Unrecht so erheblich eingeschränkt hat. Die Begründung für den harten Lockdown wurde seitens des Gerichts als nicht ausreichend erachtet. Unter anderem durften die Spanier für den Zeitraum von 98 Tagen in der europaweit umfangreichsten Ausgangssperre ihre Wohnungen nur aus besonderen Gründen verlassen. Mit dem richtungsweisenden Urteil von Spaniens höchsten Richtern ist nachträglich die gesetzliche Grundlage für den so bezeichneten Alarmzustand weggefallen. Infolge dessen sind mehr als zweitausendsechshundert Bußgeldbescheide, die wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre verhängt wurden, obsolet.
Wie verfassungsfest weitere Regelungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen weltweit waren und sind, werden weitere zu erwartende Urteile zeigen.