#ZAAVVEchteGeschichten Nr. 15: Kampf um Maskenbefreiung
#ZAAVVEchteGeschichten Nr. 15:
"Kampf um Maskenbefreiung: Lehrkraft in Bayern verliert Arbeitsplatz und kämpft um Anerkennung"
September 2020
"Kampf um Maskenbefreiung: Lehrkraft in Bayern verliert Arbeitsplatz und kämpft um Anerkennung"
Als langjährige Tariflehrkraft an einem Gymnasium in Bayern war ich (Risikopatientin, fast 60 J. mit mehreren Vorerkrankungen) seit September 2020 im Besitz eines ärztlichen Attestes zur Befreiung von einer "Mund-Nasen-Maske“, welches jedoch von meiner Schulleitung nicht anerkannt wurde.
Im kultusministeriellen "Rahmenplan für Schulen in Bayern" (RPSB) wurde den Schulleitungen die Möglichkeit eingeräumt/nahegelegt, Schülern oder Lehrkräften, welche keine "Maske" oder "Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)" (im Verordnungstext stets synonym benutzt!) das Betreten des Schulgeländes zu verweigern.
Aufgrund des vom Arzt in meinem o.g. Attest verwendeten Begriffs "Mund-Nasen-Maske" statt "MNB" forderte die Schulleitung von mir das Tragen einer alternativen MNB (z.B. Faceshield), was ich aus gesundheitlichen Gründen ablehnte und auf die synonym benutzten Begriffe "Maske" und "MNB" in der Verordnung des bayerischen Kultusministeriums hinwies.
Aufgrund meiner Ablehnung untersagte mir die Schulleitung das Betreten des Schulgeländes und damit das Unterrichten, was es mir unmöglich machte, meinen Dienst als Lehrkraft auszuüben.
Mehrfach bat ich die Schulleitung schriftlich, mich meinen Dienst als Lehrkraft ausüben zu lassen, was mir ohne das Tragen einer "MNB" trotz Attestes verwehrt wurde.
Auch wurde mir verwehrt, mich vor und nach dem von mir zu erteilenden Sportunterricht in der Lehrerinnen-Umkleidekabine umzuziehen, damit ich die Kolleginnen, die sich ebenfalls dort umzogen, nicht gesundheitlich "gefährde". (Wo sollte ich mich nun vor und nach dem Sportunterricht umziehen?)
Auch das Betreten des Lehrerzimmers (wo sich meine Unterrichtsmaterialien befanden), wurde mir verwehrt.
Als ich mich hilfesuchend an den örtlichen Personalrat wandte, bestätigte dieser leider die Forderungen der Schulleitung, was mir psychisch „den Rest gab“.
Dies alles führte bei mir zu großen seelischen Belastungen, die so stark wurden, dass mich meine behandelnde Psychiaterin in eine 6-wöchige Kur in eine psychosomatische Klinik einwies (11.11.2020 - 23.12.2020).
Während dieser Zeit sollte ich mir ein neues Attest besorgen.
Da jedoch mein Schulleiter inzwischen bei meinem Hausarzt, der mir das Attest ausgestellte hatte, telefonisch gegen dieses Attest interveniert hatte, kündigte mir nun mein Hausarzt (nach 16 Jahren) am 10.11.2020 mündlich das Patientenverhältnis und forderte mich auf mir einen anderen Hausarzt zu suchen.
Wenig später erhielt ich die erste Abmahnung.
Später folgten zwei weitere (u.a. wegen angeblicher Verletzung meiner Dienstpflichten) und anschließend die Kündigung ("verhaltensbedingt") durch das Landesamt für Schulen in Bayern.
Mithilfe meiner Gewerkschaft (Rechtsbeistand für Mitglieder) und einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München erwirkte ich die Zurücknahme der Vorwürfe seitens der Schule und wurde zu einem Vergleich gedrängt: Ich solle der Umwandlung der "verhaltensbedingten" Kündigung in eine ordentliche Kündigung zustimmen, wodurch mir eine Zahlungssperre bei der Agentur für Arbeit erspart bliebe.
Leider war ich psychisch nicht in der Lage ein Urteil zu fordern, was sicherlich besser für mich gewesen wäre.
Leider konnte ich nun nicht mehr in meinem bisherigen Beruf als (Tarif-)Lehrkraft arbeiten und rutschte in die Arbeitslosigkeit.
Die massiven seelischen Probleme, die dieser Verlust sowohl des Arbeitsplatzes als auch des bisher großen beruflichen Umfeldes mit sich brachte, habe ich versucht mit monatelanger psychologischer und psychiatrischer Hilfe mühsam zu bewältigen.
Seit Juni 2022 bin ich nun arbeitslos (ausgesteuert nach langer Arbeitsunfähigkeit) und muss ALG1 beziehen.
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