ZAAVV | Sofortige Beendigung der Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Verordnungen
Zeit, Zeichen zu setzen
Sofortige Beendigung der Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Verordnungen
Die aktuelle Berichterstattung in den Medien und anerkannte Studien zeigen immer deutlicher auf: Maskenpflicht, Schulschließungen und viele weitere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie waren unbrauchbar und teils sogar schädlich. Dennoch werden in Deutschland zahlreiche Gerichtsprozesse gegen Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer oder Privatleute geführt, denen Verstöße gegen die Corona-Verordnungen vorgeworfen werden. Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) fordert die sofortige Beendigung all dieser Gerichtsverfahren.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass es den Verfahren an verschiedenen rechtsstaatlichen Grundsätzen mangelt: Als Rechtsgrundlage für Bußgelder dienten Verordnungen, die durch ein im Grundgesetz nicht vorgesehenes Organ, die Ministerpräsidenten plus Bundeskanzlerin, vorbereitet und beschlossen wurden. Die Strafen arteten teilweise völlig unverhältnismäßig aus, wie zum Beispiel bis zu zwei Jahre Haft für das Ausstellen von Masken-Attesten aus „Gefälligkeit“. Die Gewaltenteilung wird durch Richter verwässert, die ihren Urteilen die Vorgaben der Regierung und der Legislative unhinterfragt und ohne Beweisaufnahmen zugrunde legen. Und nicht zuletzt die aktuelle Forderung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Beweislast in Bezug auf potenzielle Extremisten im Staatsdienst umzukehren, rüttelt an den rechtsstaatlichen Prinzipien Deutschlands. „Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat nichts mehr mit einem demokratischen und gerechten Rechtssystem zu tun“, so Rechtsanwalt Ralf Ludwig.
Für die Initiatoren des ZAAVV ist daher die sofortige Beendigung oder zumindest das Aussetzen aller Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnungen derzeit geführt werden, zwingend notwendig.
Ganz aktuell setzt sich auch die Initiative „Wir fordern“ für die Beendigung jeglicher straf- und bußgeldrechtlichen Verfolgung von Maßnahmen-Vergehen ein. Aus der Erkenntnis heraus, dass die Maßnahmen mehr Schaden angerichtet als Leben gerettet haben, hat die Initiative insgesamt sieben Forderungen aufgestellt, denen Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter https://www.wir-fordern.eu/ anschließen können.
Das ZAAVV macht es sich zur Aufgabe, der Forderung durch eine breit angelegte Kampagne Gehör zu verschaffen. Je nachhaltiger das Erfordernis der Beendigung der Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Verordnungen in das Bewusstsein sowohl der Bevölkerung als auch der Regierung gelangt, desto größer sind die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Forderung.
In weiteren Schritten soll im Zuge der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen unter anderem eine Lösung für die Geschädigten gefunden werden. Mit einer Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in demokratischen Staaten (VFAMDS), dem Förderverein des ZAAVV, können Sie diese wichtige Arbeit unterstützten.
„Ziel ist es, durch eine systematische Aufarbeitung der Geschehnisse Verantwortliche zu ermitteln und gleichzeitig Strukturen zu schaffen, die ähnliche oder schlimmere Entwicklungen in der Zukunft verhindern“, erklärt Clarsen Ratz, Vorstandsvorsitzender des VFAMDS, das Engagement des ZAAVV.
Alle Informationen, wie Sie ZAAVV-Fördermitglied werden können, finden Sie unter folgendem Link: https://www.vfamds.org/