
ZAAVV-Pressemitteilung: ZENSUR IST INAKZEPTABEL!
Bundesinnenministerium zwang Kino-Plattform Film zu entfernen:
ZAAVV-Presseerklärung ZENSUR IST INAKZEPTABEL!
Die Fakten: Das Bundesinnenministerium zwang eine Internet-Plattform zum deutschen Film dazu, den Film «Nur ein Piks - Im Schatten der Impfung» von Mario Nieswandt zu entfernen. Das ist Zensur.Warum das wichtig ist: Staatliche Zensur verstößt gegen das Grundgesetz und gegen Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit sind unentbehrliche Grundlagen der Demokratie. Darum darf der Staatsapparat urteilsfähigen und mündigen Bürgern nichts vorenthalten, was diese für nötig erachten, um Entscheidungen treffen zu können.
Im Anschluss an die Vorführung seines Films «Nur ein Piks - Im Schatten der Impfung» im kleinen Kreis erklärte Mario Nieswandt, wie er Opfer staatlicher Zensur wurde: Jeweils innert weniger Tage wurde der Werbeclip für seinen Film wiederholt vom Filmportal gelöscht. Solche Vermarktungsplattformen sind für Filmemacher in wirtschaftlicher und publizistischer Hinsicht existenziell, und werden von ihnen
darum sogar mit Mitgliedsbeiträgen unterstützt.
Auf Nachfrage hin wurde Nieswandt darüber informiert, dass die Löschungen im Auftrag des Bundesinnenministeriums erfolgten. Das ist ein Skandal und ein Verstoß gegen Bundes- und europäisches Recht.
Die einschlägigen Bestimmungen sind in einfacher Sprache gehalten, damit sie auch von Politikern und Ministern verstanden werden können:
Artikel 5 Grundgesetz
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 11 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Die allen Freiheitsrechten – also auch der Meinungsäußerungsfreiheit – zugrundeliegende Idee ist denkbar einfach: Der zuvor umfassenden Macht der Staatsgewalt werden Grenzen gesetzt. Die Menschen dürfen «nach eigener Fasson» glücklich werden, und der Staat hat sie in Ruhe zu lassen.
Während Zensur in der Vergangenheit nie die von den Mächtigen erhoffte Wirkung hatte, eröffneten sich diesen mit dem Internet neue, zuvor ungeahnte Möglichkeiten, die auf die totale Kontrolle des Lebens der «Untertanen» hinauslaufen. Die «Corona-Maßnahmen» haben gezeigt, wie weit – vermeintlich demokratische – Regierungen zur Durchsetzung ihrer Ziele zu gehen bereit sind.
Da frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht und dafür kämpft, sind folgende beiden Maßnahmen zu beachten:
1. Wenn eine staatliche Behörde etwas fordert oder eine Maßnahme anordnet, ist nach der entsprechenden Rechtsgrundlage zu fragen.
2. Es ist eine beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zu verlangen.
Zur Vertiefung: www.zaavv.com/images/pdf/keine-demokratie-ohne-freie-rede.pdf
Sitz des Fördervereins
VFAMDS:
Niederhofstr. 26 4/5
A -1120 Wien
www.zaavv.com
30. Juni 2025
Presseerklärung zum Downloaden:
www.zaavv.com/images/presse/zaavv-pressemitteilung-250630.pdf
Kontakt:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alle Informationen, wie Sie ZAAVV-Fördermitglied werden können, finden Sie unter folgendem Link: www.zaavv.com/foerderverein