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Unternehmer in Sachsen können Ansprüche auf Entschädigung sichern
Unternehmer in Sachsen können Ansprüche auf Entschädigung sichern
Sächsische Unternehmer, die durch die Corona-Maßnahmen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 finanzielle Einbußen erlitten haben, können ihre Rechte auf Entschädigung sichern. Eine Initiative des ZAAVV (Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen) ermöglicht es Betroffenen, ihre Ansprüche auch über den 31. Dezember 2024 hinaus geltend zu machen.
Hintergrund der Initiative
Das Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht könnte weitreichende Folgen haben. Eine bekannte Sängerin klagt gegen die Verordnung, die im Winter 2021 Maßnahmen wie das Verbot von Weihnachtsmärkten, eingeschränkte Öffnungszeiten, Kundenzugangsregelungen nach 2G oder 3G usw. vorsah. Sollte das Gericht die Verordnung für rechtswidrig erklären, könnten Unternehmer, die durch diese Maßnahmen Einnahmeverluste erlitten haben, Anspruch auf Entschädigung erheben – vorausgesetzt, die Schäden wurden nicht bereits durch staatliche Hilfszahlungen abgedeckt.
Um die Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern, können Betroffene eine sogenannte Einredeverzichtserklärung einholen. Das ZAAVV übernimmt die Organisation und deckt dabei die anfallenden Kosten.
So funktioniert die Sicherung der Ansprüche
Betroffene Unternehmer füllen das Formular einfach aus und klicken auf senden. Einredeverzichtserklärung wird automatisch generiert und an die Staatskanzlei automatisch per Fax versendet. Durch diese Erklärung wird sichergestellt, dass ihre Ansprüche bis zur endgültigen juristischen Klärung nicht verjähren. Kosten entstehen den Teilnehmern dafür nicht. Das ZAAVV übernimmt die anfallenden Rechtsanwalts- und Entwicklungskosten. Erst wenn weitere kostenauslösende Schritte notwendig werden, werden Betroffene informiert und um ihr Einverständnis gebeten.
Finanzierung der Aktion
Das Angebot wird durch Spenden finanziert. Laut ZAAVV sollen Betroffene ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Die Initiative richtet sich insbesondere an kleinere Unternehmen, die durch die Maßnahmen besonders stark betroffen waren.
Die Aktion stellt eine gute Möglichkeit für Betroffene dar, ihre wirtschaftlichen Verluste anzuzeigen und Ansprüche auf Entschädigung zu wahren, während die juristische Klärung der Maßnahmen andauert.