Nächster Schritt Den Haag
Nächster Schritt Den Haag
ZAAVV verlangt sofortige Ermittlungen zur Impfpflicht
Zürich (zaavv) Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) fordert vom Generalbundesanwalt, dass er unverzüglich Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten in Verbindung mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland einleitet. Die kürzlich veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass viele der sogenannten Corona-Maßnahmen in vollem Wissen um deren gesundheitsgefährdende Wirkung teilweise unter Strafandrohung durchgesetzt wurden. Diese äußerst bedenklichen Vorgänge gebieten nunmehr eine umfassende strafrechtliche Untersuchung.
Die Generalbundesanwaltschaft muss nunmehr, nachdem bereits am 10. Dezember 2023 592 Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht worden sind, umfassende Ermittlungen einleiten. Das ZAAVV erwartet die unmittelbare Aufnahme der Tätigkeit durch Beweissicherung und Zeugenvernehmungen. Der Schutz der Bevölkerung und die Wahrung der Menschenrechte stehen für das ZAAVV an erster Stelle. Wenn die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder in der Lage sind, auch gegen staatliche Funktionsträger ordnungsgemäß zu ermitteln, müssen die internationalen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Deutschland hat die Regelungen des Völkerstrafrechts anerkannt. Jetzt bleibt zu beweisen, dass es sich hierbei nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt.
Brand im Serverraum des Robert-Koch-Instituts
Am 6. Juni 2024 gab es einen Brand im Serverraum des Robert-Koch-Instituts in Berlin. Das ZAAVV fordert die Sicherung aller Daten ab dem 1. Januar 2019. Es besteht ansonsten die Gefahr der Verdunkelung, da bereits Strafanzeige wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs gegen Politiker und Richter gestellt wurden, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland mit einer potenziell schweren Gesundheitsschäden verursachenden modRNA umgesetzt haben. Der Schutz dieser Daten ist essentiell für eine transparente Aufarbeitung und Aufklärung.
RKI-Files: Kritische Enthüllungen
Die nunmehr weitgehend entschwärzten Protokolle des Krisenstabs des RKI, die sogenannten "RKI-Files", enthüllen, dass frühzeitig schwerwiegende Risiken und mangelnde Wirksamkeit der Impfstoffe bekannt waren. Die Protokolle bestätigen unter anderem die Kenntnis von schweren Nebenwirkungen wie Sinusvenenthrombosen nach der Impfung mit AstraZeneca, die bewusst nicht ausreichend kommuniziert wurde.
Neben der Impfpflicht gibt es weitere Indizien, Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Corona-Zeit zu prüfen. Der Zwang, außerhalb medizinischer Einrichtungen und ohne vorhergehende Einweisung und ärztlichen Rat FFP2-Masken zu tragen, stellt mutmaßlich eine Nötigung dar und ist als Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu prüfen. Besonders Richter und Staatsanwälte, die Ärzte wegen des Ausstellens von Maskenattesten verfolgt und verurteilt haben, müssen in das Zentrum der Ermittlungen rücken.
Das ZAAVV wird gegen alle Verantwortlichen Strafanzeige erstatten, die weiterhin Ärzte wegen vermeintlich falscher Maskenatteste verfolgen. Es kann nicht akzeptiert werden, dass mutmaßlich strafrechtlich relevante Handlungen unbeachtet bleiben.
Das ZAAVV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass staatliche Akteure Kritiker der Corona-Maßnahmen systematisch verfolgt. haben. Verfolgung im Sinne des Völkerstrafrechts erfordert nicht ausschließlich schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Auch eine große Anzahl von weniger schwerwiegenden Handlungen (Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverbote, Einkesselungen, Gewalt gegen Kritiker, Strafanzeigen und Strafverfahren, usw.) können in der Summe Verfolgung darstellen, wenn sie systematisch und mit der Absicht der Diskriminierung und Unterdrückung einer bestimmten Gruppe durchgeführt werden.
Menschenrechte sind unveräußerlich und unteilbar. Der Versuch, während der Corona-Zeit wesentliche Grundsätze der Menschenwürde mit dem Argument einer Gefahr für Leib und Leben Dritter auszuhebeln, ist bewusst mit Strafe bedroht.
Sollte der Generalbundesanwalt bis zum 1. Juli 2024 keine Ermittlungen einleiten, wird das ZAAVV sich gemeinsam mit internationalen Unterstützern an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wenden.