Corona-Taten, Maskenterror, Impfzwang... Was hat das mit dem Weltrechtsprinzip zu tun?
Corona-Taten, Maskenterror, Impfzwang... Was hat das mit dem Weltrechtsprinzip zu tun?
"Im Kampf um Recht und Menschenrechte braucht man viel Sitzfleisch. Denn wir müssen, gewissermaßen als Polizeiersatz, genaue Ermittlungsarbeit und auch Sachverhaltsermittlungen durchführen." Ein Interview mit dem Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah.
Was ist das Weltrechtsprinzip?
David Schneider-Addae-Mensah: Das Weltrechtsprinzip bedeutet, dass besonders schwere Straftaten mit internationalem Bezug losgelöst vom Souveränitätsprinzip geahndet werden können. Das heißt, auch ein Gericht in einem anderen Staat, ohne Bezug zu den Tätern oder Opfern, kann gegen Täter verhandeln und diese verurteilen.
Seit wann wird das so gehandhabt?
Das kann man nicht so genau festmachen. Das Weltrechtsprinzip ist ein Prinzip des Völkerrechts und dieses hat nur wenige niedergeschriebene Regeln. Das Weltrechtsprinzip ist Völkergewohnheitsrecht, das heißt, es gibt eine allgemeine anerkannte Praxis bei besonders schweren Taten die Verantwortlichen zu greifen und vor ein nationales Gericht zu stellen.
Und was für Taten können das sein?
Als Grundlage dient das Römische Statut Artikel 7 – Deutschland hat den Katalog auch noch erweitert – dazu gehören zum Beispiel: Genozid, Kriegsverbrechen, Folter, Apartheid, politische Verfolgung. Also Verbrechen gegen die Menschheit.
Das Interessante am Weltrechtsprinzip ist, dass dies nicht nur Staaten anwenden können, sondern auch internationale Organisationen und NGOs, also Nichtregierungsorganisationen. So kann auch das ZAAVV wegen Verbrechen gegen die Menschheit Ermittlungen durchführen. Also Fälle sammeln und ermitteln, um so die Systematik aufzuzeigen und die Täter vor Gericht zu bringen.
Welche Gerichte kommen dafür in Frage?
Wir haben drei Möglichkeiten: Erstens, den Internationalen Strafgerichtshof. Zweitens, nationale Gerichte – wenn wir einen Staat finden, der das ahndet. Denn es gibt ja auch liberale Länder, zum Beispiel Schweden, Tansania oder Nicaragua. Die Täter wissen dann oft nicht, dass sie eigentlich gesucht werden. So könnte es passieren, dass zum Beispiel der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg Manfred Lucha oder der Bundesgesundheitsminister, wenn sie in Schweden auf dem Flughafen landen, in Untersuchungshaft kommen und vor einem schwedischen Gericht angeklagt werden. Ein Beispiel für das Weltrechtsprinzip ist Novislav Djajic, der 1996 in Bayern verhaftet und – anders als etwa Dusko Tadic, der als erster an das UN-Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien in Den Haag ausgeliefert wurde – vom Bayerischen Obersten Landesgericht zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mord an Bosniaken in Bosnien-Herzegowina verurteilt worden ist.
Und ich hoffe, dass es bald auch bekehrte Staaten gibt.
Bekehrte Staaten?
Das sind Länder, die erkennen, dass die Corona-Maßnahmen falsch sind und waren.
Und die dritte Möglichkeit ist?
Lobbying für die Einrichtung eines speziellen Gerichts zu betreiben. Es hat schon öfters Ad-hoc-Gerichte gegeben, wie zum Beispiel das Ruanda-Tribunal, das sich auf den Völkermord in Ruanda beschränkt hat und von der UNO eingerichtet wurde. Oder die Tribunale zu Ex-Jugoslawien oder Kambodscha. Und auch da kommt das ZAAVV ins Spiel. Eine Idee ist, sich dafür einzusetzen, dass es ein solches Ad-hoc-Gericht gibt, das weltweit über Corona-Taten urteilt.
Wie kann das ZAAVV dies erreichen?
Wir brauchen Fälle, viele gut dokumentierte Beispiele, um den Sachverhalt besser aufzuarbeiten. Erst dann können wir Druck ausüben und Anzeige erstatten.
Denn wir müssen, gewissermaßen als Polizeiersatz, genaue Ermittlungsarbeit und auch Sachverhaltsermittlungen durchführen. Es ist wichtig, dass Geschädigte die Informationen an uns herantragen. Wir brauchen Unterlagen, Dokumente, Fotos, Videos und Zeugen. Aus all diesen Taten müssen wir besonders prekäre und repräsentative herausfiltern: Fälle, anhand derer die Grundsatzfrage bewertet werden kann. Nämlich die Frage, ob es sich um Verbrechen gegen die Menschheit handelt.
Das Wichtige dabei ist, die Systematik der Taten aufzuzeigen. Daher können wir auch nicht jeden einzelnen Fall aufarbeiten. Das Kennzeichen von Menschheitsverbrechen ist: systematisch und im großen Stil.
Erwarten Sie, dass sich auch Täter selbst beim ZAAVV melden?
Täter werden kaum Reue zeigen. Das haben wir beim Jugoslawien-Tribunal oder den Nürnberger Prozessen gesehen, die Täter sind immer bei ihrer Position geblieben. Aber bei den Menschen hinter den Kulissen, den Mitläufern, wie die Mitarbeiter in Ministerien oder Referenten von Politikern, den Medienmitarbeitern, da mache ich mir Hoffnungen, dass sie ihr schlechtes Gewissen plagt und sie dem ZAAVV Dokumente schicken und als Zeugen zur Verfügung stehen. Schließlich endet die Verschwiegenheitspflicht von Beamten bei systematischen Menschenrechtsverletzungen. Und für reuige Mittäter könnte es Erleichterungen geben, bis hin zu einer Ausnahme von Verfolgung, und natürlich ein Zeugenschutzprogramm.
Um welche Art Taten geht es dem ZAAVV?
Ein Ansatz sind die Misshandlungsfälle, wenn ich etwa an den Maskenterror denke oder gar den Impfzwang. Denn gegen Zwangsbehandlung gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen vergiftet werden. Der Verbrechenstatbestand ist also Körperverletzung. Es kann gut sein, dass ein anderer Staat dies als kriminell ansieht.
Aber muss nicht jeder, der sich impfen lässt, einen Zettel unterschreiben, dass er dem Eingriff zustimmt?
Die Einwilligung in eine Behandlung muss aus freiem Willen geschehen. Wird jemand dazu genötigt, dann handelt es sich um eine Straftat, eine Körperverletzung. Diese lässt sich nicht rechtfertigen, wenn der Betroffene zur Einwilligung in die Behandlung genötigt worden ist.
Und wie sieht es mit den Masken aus...
Der Maskenterror ist eine Würdeverletzung. Die Maskenpflicht im Alltag ist erniedrigend, ein Eingriff in die Gesundheit, eine Entmenschlichung. Ich erinnere nur an die Diskussionen um die Verschleierung, warum sollen die Argumente jetzt anders sein? Die Persönlichkeit wird negiert. Der Staat verbietet, richtig zu atmen, richtig zu sprechen, das greift den innersten Kern der Persönlichkeit an.
... und dem Ausschluss der sogenannten Ungeimpften?
Ah, der G-Terror. Das fällt unter Diskriminierung, politische Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe.
Was passiert mit all den Informationen, die das ZAAVV sammelt?
Die Idee ist, dass die Hausjuristen des ZAAVV die Unterlagen analysieren und bewerten und eine Anzeigenschrift verfassen, die der Anklageschrift ähnlich ist. Wir machen einen Schriftsatzentwurf, das ist die Zuarbeit für die Staatsanwaltschaft. Wenn wir beim Beispiel Schweden bleiben, dann bräuchten wir einen Juristen, der das schwedische Strafverfahrensrecht kennt.
Aber an welche Institutionen wir die Ergebnisse unserer Ermittlungen tatsächlich herantragen, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Das ist auch für das ZAAVV eine politische Entscheidung. Denn eines ist klar: Bei den Corona-Taten ist es sinnlos, eine Anklage in Deutschland zu versuchen. Es muss ein liberaler oder ein geläuterter Staat sein, zu dem wir einen guten Draht haben. Es ist also wichtig, vernünftige Beziehungen zu diesem Land aufzubauen. Schließlich ist es immer eine politische Entscheidung, welche Straftaten verfolgt werden.
Wie lange wird das alles dauern?
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und hier geht es um ein Weltverbrechen. Da gibt es keine schnellen Erfolge. Im Kampf um Recht und Menschenrechte braucht man viel Sitzfleisch.
Zur Person: Dr. David Schneider-Addae-Mensah ist seit 2002 Rechtsanwalt und spezialisiert auf Völkerrecht mit dem Schwerpunkt Menschenrechte. Der 50-Jährige ist in München geboren und aufgewachsen. Als Sohn einer deutschen Mutter und eines Vaters aus Ghana ist er oft selbst von Diskriminierung und Alltagsrassismus betroffen. 2011 hatte er beim deutschen Bundesverfassungsgericht Erfolg mit einer Klage gegen Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie. Die Juristerei sieht er als ein Vehikel für Gerechtigkeit und Menschenrechte als essentielle Rechte jedes Einzelnen. Beim ZAAVV ist er für rechtspolitische Fragen zuständig.Jetzt die Arbeit des ZAAVV mit einer Spende oder als Fördermitglied unterstützen.