Forderung #20: Internationale Strafverfolgung – Menschenrechte global verteidigen!
Forderung #20 - ZAAVV-Parallelbericht – Globale Konsequenzen auf UN-Ebene
Gerechtigkeit braucht internationale Strukturen. Jetzt ist der Moment zu handeln.
Aufarbeitung ist internationale Pflicht:
- Deutschland soll eine UN-Resolution unterstützen, die die internationale Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung und strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverstößen während der Pandemie stärkt
- Verankerung dieser Resolution im Geist der „Responsibility to Protect (R2P)“
- Schaffung internationaler Ermittlungsstrukturen und Anklagebehörden, vergleichbar mit Sondertribunalen
- Untersuchung von WHO-Leitlinien, PR-Kampagnen und Finanzströmen auf ihre Rolle bei Menschenrechtsverstößen
- Völkerrechtlich verankerte Ächtung von psychischer Folter, Impfzwang und wirtschaftlichem Zwang in Gesundheitskrisen
- Transparente Rechenschaftspflicht für Staaten und Konzerne – ohne diplomatische Immunität
Verbrechen gegen die Menschlichkeit kennen keine Grenzen. Die Corona-Maßnahmen verletzten weltweit grundlegende Rechte – auch durch internationale Akteure. Es braucht Konsequenzen auf UN-Ebene.
Forderung #20 aus dem Parallelbericht des ZAAVV zum 7. Staatenbericht Deutschlands zum UN-Sozialpakt – ICESCR.
Dieser umfassende Bericht wurde durch die vielen privaten und juristischen Fördermitgliedschaften des ZAAVV ermöglicht – gemeinsam die Aufarbeitung voranbringen.
Quellen aus dem vollständigen englischen Parallelbericht:
"Germany should advocate for a Responsibility to Protect (R2P) resolution in the UN General Assembly to promote international cooperation in the legal examination and prosecution of grave human rights violations committed during the Corona period."…
"This includes the creation of international structures for investigation and prosecution modeled after the UN's transitional justice instruments, such as the tribunals for Rwanda and the former Yugoslavia."
